Inhalts­ver­zeich­nis

  1. Gel­tungs­be­reich
  2. Ver­trags­schluss
  3. Wider­rufs­recht
  4. Prei­se und Zahlungsbedingungen
  5. Lie­fer- und Versandbedingungen
  6. Eigen­tums­vor­be­halt
  7. Män­gel­haf­tung (Gewähr­leis­tung)
  8. Haf­tung
  9. Ein­lö­sung von Aktionsgutscheinen
  10. Ein­lö­sung von Geschenkgutscheinen
  11. Anwend­ba­res Recht
  12. Alter­na­ti­ve Streitbeilegung

1) Gel­tungs­be­reich

1.1 Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (nach­fol­gend “AGB”) des Wal­ter Iri­on, han­delnd unter “Wal­ter Iri­on Ver­an­stal­tungs­ma­nage­ment” (nach­fol­gend “Ver­käu­fer”), gel­ten für alle Ver­trä­ge zur Lie­fe­rung von Waren, die ein Ver­brau­cher oder Unter­neh­mer (nach­fol­gend „Kun­de“) mit dem Ver­käu­fer hin­sicht­lich der vom Ver­käu­fer in sei­nem Online-Shop dar­ge­stell­ten Waren abschließt. Hier­mit wird der Ein­be­zie­hung von eige­nen Bedin­gun­gen des Kun­den wider­spro­chen, es sei denn, es ist etwas ande­res vereinbart.

1.2 Für Ver­trä­ge zur Lie­fe­rung von kör­per­li­chen Daten­trä­gern, die aus­schließ­lich als Trä­ger digi­ta­ler Inhal­te die­nen, gel­ten die­se AGB ent­spre­chend, sofern inso­weit nicht etwas Abwei­chen­des gere­gelt ist. Digi­ta­le Inhal­te im Sin­ne die­ser AGB sind Daten, die in digi­ta­ler Form erstellt und bereit­ge­stellt werden.

1.3 Für Ver­trä­ge zur Lie­fe­rung von Gut­schei­nen gel­ten die­se AGB ent­spre­chend, sofern inso­weit nicht etwas Abwei­chen­des gere­gelt ist.

1.4 Ver­brau­cher im Sin­ne die­ser AGB ist jede natür­li­che Per­son, die ein Rechts­ge­schäft zu Zwe­cken abschließt, die über­wie­gend weder ihrer gewerb­li­chen noch ihrer selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit zuge­rech­net wer­den können.

1.5 Unter­neh­mer im Sin­ne die­ser AGB ist eine natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son oder eine rechts­fä­hi­ge Per­so­nen­ge­sell­schaft, die bei Abschluss eines Rechts­ge­schäfts in Aus­übung ihrer gewerb­li­chen oder selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit handelt.

2) Ver­trags­schluss

2.1 Die im Online-Shop des Ver­käu­fers ent­hal­te­nen Pro­dukt­be­schrei­bun­gen stel­len kei­ne ver­bind­li­chen Ange­bo­te sei­tens des Ver­käu­fers dar, son­dern die­nen zur Abga­be eines ver­bind­li­chen Ange­bots durch den Kunden.

2.2 Der Kun­de kann das Ange­bot über das in den Online-Shop des Ver­käu­fers inte­grier­te Online-Bestell­for­mu­lar abge­ben. Dabei gibt der Kun­de, nach­dem er die aus­ge­wähl­ten Waren in den vir­tu­el­len Waren­korb gelegt und den elek­tro­ni­schen Bestell­pro­zess durch­lau­fen hat, durch Kli­cken des den Bestell­vor­gang abschlie­ßen­den But­tons ein recht­lich ver­bind­li­ches Ver­trags­an­ge­bot in Bezug auf die im Waren­korb ent­hal­te­nen Waren ab.

2.3 Der Ver­käu­fer kann das Ange­bot des Kun­den inner­halb von fünf Tagen annehmen,

  • indem er dem Kun­den eine schrift­li­che Auf­trags­be­stä­ti­gung oder eine Auf­trags­be­stä­ti­gung in Text­form (Fax oder E-Mail) über­mit­telt, wobei inso­weit der Zugang der Auf­trags­be­stä­ti­gung beim Kun­den maß­geb­lich ist, oder
  • indem er dem Kun­den die bestell­te Ware lie­fert, wobei inso­weit der Zugang der Ware beim Kun­den maß­geb­lich ist, oder
  • indem er den Kun­den nach Abga­be von des­sen Bestel­lung zur Zah­lung auffordert.

Lie­gen meh­re­re der vor­ge­nann­ten Alter­na­ti­ven vor, kommt der Ver­trag in dem Zeit­punkt zustan­de, in dem eine der vor­ge­nann­ten Alter­na­ti­ven zuerst ein­tritt. Die Frist zur Annah­me des Ange­bots beginnt am Tag nach der Absen­dung des Ange­bots durch den Kun­den zu lau­fen und endet mit dem Ablauf des fünf­ten Tages, wel­cher auf die Absen­dung des Ange­bots folgt. Nimmt der Ver­käu­fer das Ange­bot des Kun­den inner­halb vor­ge­nann­ter Frist nicht an, so gilt dies als Ableh­nung des Ange­bots mit der Fol­ge, dass der Kun­de nicht mehr an sei­ne Wil­lens­er­klä­rung gebun­den ist.

2.4 Bei Aus­wahl einer von Pay­Pal ange­bo­te­nen Zah­lungs­art erfolgt die Zah­lungs­ab­wick­lung über den Zah­lungs­dienst­leis­ter Pay­Pal (Euro­pe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Bou­le­vard Roy­al, L-2449 Luxem­burg (im Fol­gen­den: „Pay­Pal“), unter Gel­tung der Pay­Pal-Nut­zungs­be­din­gun­gen, ein­seh­bar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragree­ment-full oder - falls der Kun­de nicht über ein Pay­Pal-Kon­to ver­fügt – unter Gel­tung der Bedin­gun­gen für Zah­lun­gen ohne Pay­Pal-Kon­to, ein­seh­bar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/pri­va­cy­wax-full. Zahlt der Kun­de mit­tels einer im Online-Bestell­vor­gang aus­wähl­ba­ren von Pay­Pal ange­bo­te­nen Zah­lungs­art, erklärt der Ver­käu­fer schon jetzt die Annah­me des Ange­bots des Kun­den in dem Zeit­punkt, in dem der Kun­de den But­ton anklickt, wel­cher den Bestell­vor­gang abschließt.

2.5 Bei der Abga­be eines Ange­bots über das Online-Bestell­for­mu­lar des Ver­käu­fers wird der Ver­trags­text nach dem Ver­trags­schluss vom Ver­käu­fer gespei­chert und dem Kun­den nach Absen­dung von des­sen Bestel­lung in Text­form (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) über­mit­telt. Eine dar­über hin­aus­ge­hen­de Zugäng­lich­ma­chung des Ver­trags­tex­tes durch den Ver­käu­fer erfolgt nicht. Sofern der Kun­de vor Absen­dung sei­ner Bestel­lung ein Nut­zer­kon­to im Online-Shop des Ver­käu­fers ein­ge­rich­tet hat, wer­den die Bestell­da­ten auf der Web­site des Ver­käu­fers archi­viert und kön­nen vom Kun­den über des­sen pass­wort­ge­schütz­tes Nut­zer­kon­to unter Anga­be der ent­spre­chen­den Log­in-Daten kos­ten­los abge­ru­fen werden.

2.6 Vor ver­bind­li­cher Abga­be der Bestel­lung über das Online-Bestell­for­mu­lar des Ver­käu­fers kann der Kun­de mög­li­che Ein­ga­be­feh­ler durch auf­merk­sa­mes Lesen der auf dem Bild­schirm dar­ge­stell­ten Infor­ma­tio­nen erken­nen. Ein wirk­sa­mes tech­ni­sches Mit­tel zur bes­se­ren Erken­nung von Ein­ga­be­feh­lern kann dabei die Ver­grö­ße­rungs­funk­ti­on des Brow­sers sein, mit deren Hil­fe die Dar­stel­lung auf dem Bild­schirm ver­grö­ßert wird. Sei­ne Ein­ga­ben kann der Kun­de im Rah­men des elek­tro­ni­schen Bestell­pro­zes­ses so lan­ge über die übli­chen Tas­ta­tur- und Maus­funk­tio­nen kor­ri­gie­ren, bis er den But­ton anklickt, wel­cher den Bestell­vor­gang abschließt.

2.7 Für den Ver­trags­schluss steht die deut­sche Spra­che zur Verfügung.

2.8 Die Bestell­ab­wick­lung und Kon­takt­auf­nah­me fin­den in der Regel per E-Mail und auto­ma­ti­sier­ter Bestell­ab­wick­lung statt. Der Kun­de hat sicher­zu­stel­len, dass die von ihm zur Bestell­ab­wick­lung ange­ge­be­ne E-Mail-Adres­se zutref­fend ist, so dass unter die­ser Adres­se die vom Ver­käu­fer ver­sand­ten E-Mails emp­fan­gen wer­den kön­nen. Ins­be­son­de­re hat der Kun­de bei dem Ein­satz von SPAM-Fil­tern sicher­zu­stel­len, dass alle vom Ver­käu­fer oder von die­sem mit der Bestell­ab­wick­lung beauf­trag­ten Drit­ten ver­sand­ten E-Mails zuge­stellt wer­den können.

3) Wider­rufs­recht

3.1 Ver­brau­chern steht grund­sätz­lich ein Wider­rufs­recht zu.

3.2 Nähe­re Infor­ma­tio­nen zum Wider­rufs­recht erge­ben sich aus der Wider­rufs­be­leh­rung des Verkäufers.

4) Prei­se und Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern sich aus der Pro­dukt­be­schrei­bung des Ver­käu­fers nichts ande­res ergibt, han­delt es sich bei den ange­ge­be­nen Prei­sen um Gesamt­prei­se, die die gesetz­li­che Umsatz­steu­er ent­hal­ten. Gege­be­nen­falls zusätz­lich anfal­len­de Lie­fer- und Ver­sand­kos­ten wer­den in der jewei­li­gen Pro­dukt­be­schrei­bung geson­dert angegeben.

4.2 Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Kun­den im Online-Shop des Ver­käu­fers mitgeteilt.

5) Lie­fer- und Versandbedingungen

5.1 Bie­tet der Ver­käu­fer den Ver­sand der Ware an, so erfolgt die Lie­fe­rung inner­halb des vom Ver­käu­fer ange­ge­be­nen Lie­fer­ge­bie­tes an die vom Kun­den ange­ge­be­ne Lie­fer­an­schrift, sofern nichts ande­res ver­ein­bart ist. Bei der Abwick­lung der Trans­ak­ti­on ist die in der Bestell­ab­wick­lung des Ver­käu­fers ange­ge­be­ne Lie­fer­an­schrift maß­geb­lich. Abwei­chend hier­von ist bei Aus­wahl der Zah­lungs­art Pay­Pal die vom Kun­den zum Zeit­punkt der Bezah­lung bei Pay­Pal hin­ter­leg­te Lie­fer­an­schrift maßgeblich.

5.2 Schei­tert die Zustel­lung der Ware aus Grün­den, die der Kun­de zu ver­tre­ten hat, trägt der Kun­de die dem Ver­käu­fer hier­durch ent­ste­hen­den ange­mes­se­nen Kos­ten. Dies gilt im Hin­blick auf die Kos­ten für die Hin­sen­dung nicht, wenn der Kun­de sein Wider­rufs­recht wirk­sam aus­übt. Für die Rück­sen­de­kos­ten gilt bei wirk­sa­mer Aus­übung des Wider­rufs­rechts durch den Kun­den die in der Wider­rufs­be­leh­rung des Ver­käu­fers hier­zu getrof­fe­ne Regelung.

5.3 Han­delt der Kun­de als Unter­neh­mer, geht die Gefahr des zufäl­li­gen Unter­gangs und der zufäl­li­gen Ver­schlech­te­rung der ver­kauf­ten Ware auf den Kun­den über, sobald der Ver­käu­fer die Sache dem Spe­di­teur, dem Fracht­füh­rer oder der sonst zur Aus­füh­rung der Ver­sen­dung bestimm­ten Per­son oder Anstalt aus­ge­lie­fert hat. Han­delt der Kun­de als Ver­brau­cher, geht die Gefahr des zufäl­li­gen Unter­gangs und der zufäl­li­gen Ver­schlech­te­rung der ver­kauf­ten Ware grund­sätz­lich erst mit Über­ga­be der Ware an den Kun­den oder eine emp­fangs­be­rech­tig­te Per­son über. Abwei­chend hier­von geht die Gefahr des zufäl­li­gen Unter­gangs und der zufäl­li­gen Ver­schlech­te­rung der ver­kauf­ten Ware auch bei Ver­brau­chern bereits auf den Kun­den über, sobald der Ver­käu­fer die Sache dem Spe­di­teur, dem Fracht­füh­rer oder der sonst zur Aus­füh­rung der Ver­sen­dung bestimm­ten Per­son oder Anstalt aus­ge­lie­fert hat, wenn der Kun­de den Spe­di­teur, den Fracht­füh­rer oder die sonst zur Aus­füh­rung der Ver­sen­dung bestimm­te Per­son oder Anstalt mit der Aus­füh­rung beauf­tragt und der Ver­käu­fer dem Kun­den die­se Per­son oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.

5.4 Der Ver­käu­fer behält sich das Recht vor, im Fal­le nicht rich­ti­ger oder nicht ord­nungs­ge­mä­ßer Selbst­be­lie­fe­rung vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nicht­lie­fe­rung nicht vom Ver­käu­fer zu ver­tre­ten ist und die­ser mit der gebo­te­nen Sorg­falt ein kon­kre­tes Deckungs­ge­schäft mit dem Zulie­fe­rer abge­schlos­sen hat. Der Ver­käu­fer wird alle zumut­ba­ren Anstren­gun­gen unter­neh­men, um die Ware zu beschaf­fen. Im Fal­le der Nicht­ver­füg­bar­keit oder der nur teil­wei­sen Ver­füg­bar­keit der Ware wird der Kun­de unver­züg­lich infor­miert und die Gegen­leis­tung unver­züg­lich erstattet.

5.5 Selbst­ab­ho­lung ist aus logis­ti­schen Grün­den nicht möglich.

6) Eigen­tums­vor­be­halt

Tritt der Ver­käu­fer in Vor­leis­tung, behält er sich bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung des geschul­de­ten Kauf­prei­ses das Eigen­tum an der gelie­fer­ten Ware vor.

7) Män­gel­haf­tung (Gewähr­leis­tung)

Soweit sich aus den nach­fol­gen­den Rege­lun­gen nichts ande­res ergibt, gel­ten die Vor­schrif­ten der gesetz­li­chen Män­gel­haf­tung. Hier­von abwei­chend gilt bei Ver­trä­gen zur Lie­fe­rung von Waren:

7.1 Han­delt der Kun­de als Unternehmer,

  • hat der Ver­käu­fer die Wahl der Art der Nacherfüllung;
  • beträgt bei neu­en Waren die Ver­jäh­rungs­frist für Män­gel ein Jahr ab Ablie­fe­rung der Ware;
  • sind bei gebrauch­ten Waren die Rech­te und Ansprü­che wegen Män­geln ausgeschlossen;
  • beginnt die Ver­jäh­rung nicht erneut, wenn im Rah­men der Män­gel­haf­tung eine Ersatz­lie­fe­rung erfolgt.

7.2 Die vor­ste­hend gere­gel­ten Haf­tungs­be­schrän­kun­gen und Frist­ver­kür­zun­gen gel­ten nicht

  • für Scha­dens­er­satz- und Auf­wen­dungs­er­satz­an­sprü­che des Kunden,
  • für den Fall, dass der Ver­käu­fer den Man­gel arg­lis­tig ver­schwie­gen hat,
  • für Waren, die ent­spre­chend ihrer übli­chen Ver­wen­dungs­wei­se für ein Bau­werk ver­wen­det wor­den sind und des­sen Man­gel­haf­tig­keit ver­ur­sacht haben,
  • für eine ggf. bestehen­de Ver­pflich­tung des Ver­käu­fers zur Bereit­stel­lung von Aktua­li­sie­run­gen für digi­ta­le Pro­duk­te, bei Ver­trä­gen zur Lie­fe­rung von Waren mit digi­ta­len Elementen.

7.3 Dar­über hin­aus gilt für Unter­neh­mer, dass die gesetz­li­chen Ver­jäh­rungs­fris­ten für einen ggf. bestehen­den gesetz­li­chen Rück­griffs­an­spruch unbe­rührt bleiben.

7.4 Han­delt der Kun­de als Kauf­mann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kauf­män­ni­sche Unter­su­chungs- und Rüge­pflicht gemäß § 377 HGB. Unter­lässt der Kun­de die dort gere­gel­ten Anzei­ge­pflich­ten, gilt die Ware als genehmigt.

7.5 Han­delt der Kun­de als Ver­brau­cher, so wird er gebe­ten, ange­lie­fer­te Waren mit offen­sicht­li­chen Trans­port­schä­den bei dem Zustel­ler zu rekla­mie­ren und den Ver­käu­fer hier­von in Kennt­nis zu set­zen. Kommt der Kun­de dem nicht nach, hat dies kei­ner­lei Aus­wir­kun­gen auf sei­ne gesetz­li­chen oder ver­trag­li­chen Mängelansprüche.

8) Haf­tung

Der Ver­käu­fer haf­tet dem Kun­den aus allen ver­trag­li­chen, ver­trags­ähn­li­chen und gesetz­li­chen, auch delikt­i­schen Ansprü­chen auf Scha­dens- und Auf­wen­dungs­er­satz wie folgt:

8.1 Der Ver­käu­fer haf­tet aus jedem Rechts­grund uneingeschränkt

  • bei Vor­satz oder gro­ber Fahrlässigkeit,
  • bei vor­sätz­li­cher oder fahr­läs­si­ger Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesundheit,
  • auf­grund eines Garan­tie­ver­spre­chens, soweit dies­be­züg­lich nichts ande­res gere­gelt ist,
  • auf­grund zwin­gen­der Haf­tung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.2 Ver­letzt der Ver­käu­fer fahr­läs­sig eine wesent­li­che Ver­trags­pflicht, ist die Haf­tung auf den ver­trags­ty­pi­schen, vor­her­seh­ba­ren Scha­den begrenzt, sofern nicht gemäß vor­ste­hen­der Zif­fer unbe­schränkt gehaf­tet wird. Wesent­li­che Ver­trags­pflich­ten sind Pflich­ten, die der Ver­trag dem Ver­käu­fer nach sei­nem Inhalt zur Errei­chung des Ver­trags­zwecks auf­er­legt, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Ver­trags über­haupt erst ermög­licht und auf deren Ein­hal­tung der Kun­de regel­mä­ßig ver­trau­en darf.

8.3 Im Übri­gen ist eine Haf­tung des Ver­käu­fers ausgeschlossen.

8.4 Vor­ste­hen­de Haf­tungs­re­ge­lun­gen gel­ten auch im Hin­blick auf die Haf­tung des Ver­käu­fers für sei­ne Erfül­lungs­ge­hil­fen und gesetz­li­chen Vertreter.

9) Ein­lö­sung von Aktionsgutscheinen

9.1 Gut­schei­ne, die vom Ver­käu­fer im Rah­men von Wer­be­ak­tio­nen mit einer bestimm­ten Gül­tig­keits­dau­er unent­gelt­lich aus­ge­ge­ben wer­den und die vom Kun­den nicht käuf­lich erwor­ben wer­den kön­nen (nach­fol­gend “Akti­ons­gut­schei­ne”), kön­nen nur im Online-Shop des Ver­käu­fers und nur im ange­ge­be­nen Zeit­raum ein­ge­löst werden.

9.2 Ein­zel­ne Pro­duk­te kön­nen von der Gut­schein­ak­ti­on aus­ge­schlos­sen sein, sofern sich eine ent­spre­chen­de Ein­schrän­kung aus dem Inhalt des Akti­ons­gut­scheins ergibt.

9.3 Akti­ons­gut­schei­ne kön­nen nur vor Abschluss des Bestell­vor­gangs ein­ge­löst wer­den. Eine nach­träg­li­che Ver­rech­nung ist nicht möglich.

9.4 Bei einer Bestel­lung kön­nen auch meh­re­re Akti­ons­gut­schei­ne ein­ge­löst werden.

9.5 Der Waren­wert muss min­des­tens dem Betrag des Akti­ons­gut­scheins ent­spre­chen. Etwa­iges Rest­gut­ha­ben wird vom Ver­käu­fer nicht erstattet.

9.6 Reicht der Wert des Akti­ons­gut­scheins zur Deckung der Bestel­lung nicht aus, kann zur Beglei­chung des Dif­fe­renz­be­tra­ges eine der übri­gen vom Ver­käu­fer ange­bo­te­nen Zah­lungs­ar­ten gewählt werden.

9.7 Das Gut­ha­ben eines Akti­ons­gut­scheins wird weder in Bar­geld aus­ge­zahlt noch verzinst.

9.8 Der Akti­ons­gut­schein wird nicht erstat­tet, wenn der Kun­de die mit dem Akti­ons­gut­schein ganz oder teil­wei­se bezahl­te Ware im Rah­men sei­nes gesetz­li­chen Wider­rufs­rechts zurückgibt.

9.9 Der Akti­ons­gut­schein ist nur für die Ver­wen­dung durch die auf ihm benann­te Per­son bestimmt. Eine Über­tra­gung des Akti­ons­gut­scheins auf Drit­te ist aus­ge­schlos­sen. Der Ver­käu­fer ist berech­tigt, jedoch nicht ver­pflich­tet, die mate­ri­el­le Anspruchs­be­rech­ti­gung des jewei­li­gen Gut­schein­in­ha­bers zu prüfen.

10) Ein­lö­sung von Geschenkgutscheinen

10.1 Gut­schei­ne, die über den Online-Shop des Ver­käu­fers käuf­lich erwor­ben wer­den kön­nen (nach­fol­gend “Geschenk­gut­schei­ne”), kön­nen nur im Online-Shop des Ver­käu­fers ein­ge­löst wer­den, sofern sich aus dem Gut­schein nichts ande­res ergibt.

10.2 Geschenk­gut­schei­ne und Rest­gut­ha­ben von Geschenk­gut­schei­nen sind bis zum Ende des drit­ten Jah­res nach dem Jahr des Gut­schein­kaufs ein­lös­bar. Rest­gut­ha­ben wer­den dem Kun­den bis zum Ablauf­da­tum gutgeschrieben.

10.3 Geschenk­gut­schei­ne kön­nen nur vor Abschluss des Bestell­vor­gangs ein­ge­löst wer­den. Eine nach­träg­li­che Ver­rech­nung ist nicht möglich.

10.4 Bei einer Bestel­lung kön­nen auch meh­re­re Geschenk­gut­schei­ne ein­ge­löst werden.

10.5 Geschenk­gut­schei­ne kön­nen nur für den Kauf von Waren und nicht für den Kauf von wei­te­ren Geschenk­gut­schei­nen ver­wen­det werden.

10.6 Reicht der Wert des Geschenk­gut­scheins zur Deckung der Bestel­lung nicht aus, kann zur Beglei­chung des Dif­fe­renz­be­tra­ges eine der übri­gen vom Ver­käu­fer ange­bo­te­nen Zah­lungs­ar­ten gewählt werden.

10.7 Das Gut­ha­ben eines Geschenk­gut­scheins wird weder in Bar­geld aus­ge­zahlt noch verzinst.

10.8 Der Geschenk­gut­schein ist nur für die Ver­wen­dung durch die auf ihm benann­te Per­son bestimmt. Eine Über­tra­gung des Geschenk­gut­scheins auf Drit­te ist aus­ge­schlos­sen. Der Ver­käu­fer ist berech­tigt, jedoch nicht ver­pflich­tet, die mate­ri­el­le Anspruchs­be­rech­ti­gung des jewei­li­gen Gut­schein­in­ha­bers zu prüfen.

11) Anwend­ba­res Recht

Für sämt­li­che Rechts­be­zie­hun­gen der Par­tei­en gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unter Aus­schluss der Geset­ze über den inter­na­tio­na­len Kauf beweg­li­cher Waren. Bei Ver­brau­chern gilt die­se Rechts­wahl nur inso­weit, als nicht der gewähr­te Schutz durch zwin­gen­de Bestim­mun­gen des Rechts des Staa­tes, in dem der Ver­brau­cher sei­nen gewöhn­li­chen Auf­ent­halt hat, ent­zo­gen wird.

12) Alter­na­ti­ve Streitbeilegung

12.1 Die EU-Kom­mis­si­on stellt im Inter­net unter fol­gen­dem Link eine Platt­form zur Online-Streit­bei­le­gung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Die­se Platt­form dient als Anlauf­stel­le zur außer­ge­richt­li­chen Bei­le­gung von Strei­tig­kei­ten aus Online-Kauf- oder Dienst­leis­tungs­ver­trä­gen, an denen ein Ver­brau­cher betei­ligt ist.

12.2 Der Ver­käu­fer ist zur Teil­nah­me an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le weder ver­pflich­tet noch bereit.